Zuständigkeit MWST allgemein
Zuständig für die Erhebung und den Einzug der Inland- und der Bezugsteuer ist die
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV)
Zuständigkeit Einfuhrsteuer
Die Steuererhebung auf der Einfuhr von Gegenständen fällt in den Zuständigkeitsbereich der
- Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV)